Meldung
21.01.2021

BMWi: Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe werden gefördert

Für junge innovative Unternehmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusätzlich ein besonderes Angebot. Es ermöglicht deutschen Unternehmen, an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen teilzunehmen. Konkret wird die Beteiligung junger innovativer Unternehmen an einem Gemeinschaftsstand gefördert. Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen im Ausland bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.

BMWi: Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland
© mapoli-photo/Adobe Stock
BMWi: Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland

Die für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen werden durch das BMWi u. a. nach folgenden Kriterien ausgewählt:

  • deutsche Messen mit hoher Internationalität aufseiten der Ausstellerunternehmen und Besucher:innen
  • vorliegende Zertifizierung der Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen (FKM)

Liste förderfähiger Veranstaltungen 2023
Liste förderfähiger Veranstaltungen 2024


Förderdetails

Bei den ersten zwei Messebeteiligungen werden 60 Prozent der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 40 Prozent. Ab der dritten Messebeteiligung werden 50 Prozent der Kosten gefördert bei einem Eigenanteil von ebenfalls 50 Prozent. Gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro pro Ausstellerunternehmen und Messe.

Wann ist ein junges Technologieunternehmen förderfähig?

  • Sitz und Geschäftsbetrieb befinden sich in Deutschland.
  • Das Unternehmen entwickelt Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu oder verbessert bestehende in wesentlichen Funktionen und bringt die Produkte/Verfahren/Dienstleistungen auf den Markt.
  • Das Unternehmen ist der Industrie oder dem Handwerk zuzuordnen.
  • Es ist ein Kleinunternehmen gemäß EU-Definition: weniger als 50 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro und jünger als zehn Jahre.


Antragsverfahren

Spätestens acht Wochen vor Messebeginn melden sich Aussteller beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil der Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der unverzüglich schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen ist: Zum Online-Antrag des BAFA

Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst nach Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.