Meldung
13.12.2024

BMWK: Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025

Die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWK verbessert gezielt die Unterstützung des innovativen Mittelstandes – damit aus guten Ideen noch mehr marktfähige Produkte entstehen können. Die Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

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Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kreative Unternehmen.
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Die neue Förderrichtlinie optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen:

  • Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen.
  • Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt.
  • Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste.

Zudem wurde auch die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und deren FuE-Vorhaben ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden, werden ab 1. Januar 2025 von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet.

Weiterführende Informationen

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