Meldung
10.08.2023

BMWK: Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die öffentliche Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen gestartet. Mit dem Gesetz sollen einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore und neue Freiräume für die Erprobung von Innovation geschaffen werden. Alle betroffenen Organisationen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorschläge und Ideen bis zum 29. September 2023 digital übermitteln.

Logo und Schriftzug "Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung"
© Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung
BMWK: Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen

Reallabore sind ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie bringen neue Technologien und innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren. Link zum digitalen Fragebogen

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, ein Reallabore-Gesetz zu schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovation ermöglicht. In der Umsetzung der Reallabore-Strategie wurden bereits wichtige neue Erprobungsmöglichkeiten geschaffen und Erfahrungen gewonnen, welche Rahmenbedingungen Reallabore brauchen, um erfolgreich zu sein.

Studien, Leitfäden sowie der Austausch im Netzwerk Reallabore haben wichtige Impulse geliefert. Dennoch stellen sich angesichts der Vielzahl der potenziellen neuen Anwendungsfelder eines Reallabore-Gesetzes und der Komplexität und Dynamik des Themas viele offene Fragen.

Vor diesem Hintergrund führt das BMWK eine breite Konsultation zum Reallabore-Gesetz und zu weiteren Maßnahmen durch. Betroffene Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger sind im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens eingeladen, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen.

Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes sowie weiterer Maßnahmen ein.

Das Grünbuch Reallabore ist die Grundlage für diese Konsultation. Das Grünbuch basiert auf einem Konzept des BMWK für ein Reallabore-Gesetz. Es beschreibt die Ausgangslage, macht konkrete Vorschläge und stellt offene Fragen zu den vier Elementen des BMWK-Konzeptes:

  • A. Übergreifende Standards für Reallabore 
  • B. Rechtliche Grundlagen für neue Reallabore in wichtigen Innovationsbereichen. 
  • C. Ergänzend: ein Experimentierklausel-Check in der Gesetzgebung 
  • D. Ergänzend: ein „One-Stop-Shop Reallabore“ (OSS) als zentrale Anlaufstelle für die Praxis und für den Wissenstransfer


Die Fragen können noch bis zum 29. September 2023 über eine digitale Eingabemaske beantwortet werden:
Link zum digitalen Fragebogen

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