Meldung
03.01.2023

Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von KMU

Ab dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse unterstützt werden. Dies regelt die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken.

Das Bild zeigt eine Beratungssituation.
© Antonioguillem/stock.adobe.com
Beratungsförderung

Dafür können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Hierzu erklärte Michael Kellner, Beauftragter für den Mittelstand und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): „Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen. Wir lassen sie nicht alleine.

Mit der neuen ,Förderung von Unternehmensberatungen für KMU‘ können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.“

Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Weiterführende Informationen