Meldung
07.07.2016

Unterstützungsangebote: Eurostars – Europäisches Förderprogramm für forschungstreibende KMU

Neben den vielen Förderprogrammen des Bundes gibt es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch die Möglichkeit, von der Europäischen Kommission Unterstützung für Forschungszwecke zu bekommen. Eine Option ist das Programm Eurostars, das forschende KMU und ihre Partner bei einer europäischen Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung der Innovationscluster ist diese länderübergreifende Initiative eine passende Unterstützungsmaßnahme.

Eurostars ist ein gemeinsames Förderprogramm der EUREKA (European Research Cooperation Agency) und der Europäischen Kommission. Es möchte KMU verstärkt für eine europäische Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten motivieren. Hierfür hat sich Eurostars im Wesentlichen an der Verfahrensweise der übergeordneten Netzwerkinitiative EUREKA orientiert. EUREKA unterstützt bei der Initiierung und Umsetzung anwendungsorientierter, grenzüberschreitender Forschungs- und Entwicklungsprojekte für zivile Zwecke. Die darin verankerten Eurostars-Projekte funktionieren in ähnlicher Art und Weise. Hier können innovative Produkte, Verfahren oder einer Dienstleistungen entwickelt werden, und zwar in sämtlichen Technologiefeldern.

Die Förderung aus Eurostars soll insbesondere forschungstreibenden KMU zu Gute kommen. Weitere Projektpartner können auch KMU, die nicht forschungstreibend sind, Forschungsinstitute und Großunternehmen sein. In Deutschland erhalten Großunternehmen jedoch keine Förderung.

Folgende Kriterien muss ein Eurostars-Projekt erfüllen:

  • Konsortialführer ist ein forschungstreibendes KMU aus einem Eurostars-Land
  • Forschungstreibende KMU tragen mindestens 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
  • Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Ausgewogene Partnerschaft, auf kein teilnehmendes Land fallen mehr als 75% der Projektkosten
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen, in Einzelfällen sind auch Personengesellschaften antragsberechtigt
  • Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden


Wichtig bei der Bewerbung für eine Förderung ist die Sichtbarkeit des Verwertungsinteresses der verschiedenen Partner. Alle Projektpartner, also auch Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, sind zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse inkl. Patentierung schutzwürdiger Ergebnisse verpflichtet.

Die Betreuung der Antragstellenden in Deutschland hat das EUREKA-Büro im DLR Projektträger inne. Hier werden sämtliche Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie Berichte über erfolgreiche Projekte bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es ein umfassendes Beratungsangebot zur Antragstellung. Eurostars-Anträge können dann jederzeit zentral im EUREKA-Sekretariat in Brüssel eingereicht werden. Pro Jahr sind zwei Stichtage (Frühjahr / Herbst) vorgesehen, an denen alle bis dahin eingegangenen Anträge begutachtet werden.

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