Meldung
25.05.2016

Förderung unternehmerischen Know-hows

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die größte Akteursgruppe in Innovationsclustern. Umso wichtiger ist es, dass sie ihr unternehmerisches Potenzial optimal ausschöpfen, denn so können sie ihre eigene Innovationsfähigkeit und gleichsam die des Innovationsclusters, in dem sie aktiv sind, erhöhen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows” die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen in Hinblick auf ihr unternehmerisches Können.

Ziel des Programms ist es, das unternehmerische Know-how zu steigern und so die Wettbewerbsfähigkeit, Flexibilität und Ressourcenkompetenz von KMU zu erhöhen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Seit dem 1. Januar 2016 ersetzt das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows” die bisherigen Förderprogramme ”Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung”, „Gründercoaching Deutschland”, „Turn-Around-Beratung” und „Runder Tisch”.

Die KMU erhalten bei dieser Fördermaßnahme einen Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme. Damit soll ihnen der Zugang zu externer Beratung erleichtert werden. Sie werden mit dieser Beratung befähigt, sich den vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung zu stellen und ihre Strategie an den durch den demografischen Wandel und die Digitalisierung entstandenen neuen Bedingungen auszurichten. Somit können KMU viel schneller und effektiver auf die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt reagieren. Die Beratung wird individuell auf die jeweilige Phase im Entwicklungszyklus des Unternehmens zugeschnitten.

Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung in der Start- und Festigungsphase soll insbesondere Start-ups beim Aufbau und bei der nachhaltigen Führung von Unternehmen unterstützen und zu deren Sicherung beitragen. Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) können eine Förderung der Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, um ihr Unternehmerpotenzial und ihre Handlungskompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, sollen mit Beratungsmaßnahmen unterstützt werden, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Die KfW beteiligt sich finanziell in der Übergangsphase in 2016 an der Förderung.

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