Öffentliche Konsultation zur neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gestartet
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur überarbeiteten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gestartet. Auch Clusterorganisationen und Unternehmen haben bis zum 23. April 2026 die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und damit Einfluss auf die zukünftigen Regeln für staatliche Beihilfen zu nehmen – ein Thema von direkter Relevanz für Förderungen und Wettbewerbsbedingungen in der EU.
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gestartet. Diese bildet einen zentralen Rahmen für staatliche Beihilfen und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, bestimmte Fördermaßnahmen ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung umzusetzen.
Die AGVO definiert, unter welchen Bedingungen staatliche Beihilfen mit den Regeln des EU-Binnenmarkts vereinbar sind und somit von der Notifizierungspflicht ausgenommen werden können. Ziel ist es, Unternehmen schneller zu unterstützen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.
Aufbauend auf einer umfassenden Konsultation und einem Aufruf zur Stellungnahme im Jahr 2025 wurde die Verordnung überarbeitet. Die Anpassungen sollen insbesondere der Vereinfachung dienen, aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen berücksichtigen sowie die Lesbarkeit und Kohärenz verbessern.
Der nun vorgelegte Entwurf spiegelt diese Zielsetzungen wider und steht im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Diskussion.
Bis zum 23. April 2026 besteht die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren.