Meldung
13.09.2019

it’s OWL: Eigene Förderrichtlinie für alle Verbundpartner

Ende August 2019 ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben im Innovations- und Transferbereich im Rahmen des Spitzenclusters it’s OWL (it’s OWL Förderrichtlinie)” veröffentlicht worden. Damit vereinheitlicht Nordrhein-Westfalen die Förderbedingungen für die Verbundpartner des Clusters, das seine Innovationsprojekte bislang im BMBF-Förderrahmen verwirklicht hat. Die Richtlinie bildet die Grundlage für zukünftige Ausschreibungen von Innovationsprojekten des Technologie-Netzwerks it’s OWL. Auch der Fokus verschiebt sich: Standen bisher maschinennahe Innovationen im Mittelpunkt, gewinnen informationsverarbeitende, kognitive Prozesse an Bedeutung. Daraus ergeben sich vier Schwerpunktfelder: autonome Systeme, dynamisch vernetzte Systeme, interaktive sozio-technische Systeme und Produkt-Service-Systeme. Bis zum 15. Oktober 2019 können sich Interessierte um Innovationsprojekte bewerben.

Aber welche Vorteile und Verbesserungen bietet die vorliegende it’s OWL Förderrichtlinie konkret im Vergleich zu den alten Förderrahmenbedingungen der BMBF-Förderphase? Grundsätzlich stand bei der Entwicklung einer eigenen it’s OWL Förderrichtlinie im Fokus, die NRW-Förderbedingungen weiterzuentwickeln und zu optimieren. Bisher wurde auf verschiedene bereits bestehende Richtlinien für Hochschulen und Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zurückgegriffen. Das war beispielsweise in der Beantragung kompliziert und für Verbundprojekte unübersichtlich, da alle Partner andere Förderbedingungen hatten. Mit der it’s OWL Richtlinie gibt es nun eine eigene Richtlinie für alle Verbundpartner. Das macht das Verfahren deutlich einfacher und einheitlicher und die Förderbedingungen passen besser zu der Struktur der Projekte und Clusterpartner.

Gefördert werden können Projekte, die vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend dort verwertet werden. Die beteiligten Projektkonsortien müssen ihren Sitz vorwiegend in Nordrhein-Westfalen haben. Die Projektlaufzeit darf höchstens 36 Monate betragen. Weiterhin werden ausschließlich Verbundvorhaben mit mindestens einem Unternehmen und einem Forschungspartner gefördert. Diese Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeit-punkt (im Anschluss an ein mögliches F&E-Vorhaben) in marktgerechte Produkte zu überführen bzw. darzustellen, wie die Ergebnisse weiter verwertet werden sollen. Zudem müssen die Akteure und Akteurinnen belegen, inwiefern ihr Vorhaben einen signifikanten Beitrag zu den Zielen des Spitzenclusters it’s OWL und der Innovationsstrategie des Landes NRW liefert. Bislang lagen im Fokus der Clusterprojekte sehr viele maschinennahe Innovationen, wie z. B. intelligente Sensorik- und Aktoriklösungen oder Automatisierungskomponenten. Nun werden informationsverarbeitende Prozesse inkl. kognitiver Funktionen von immer größerer Bedeutung. So ergeben sich zukünftig vier neue technologieinduzierte Herausforderungen: Autonome Systeme, Dynamisch vernetzte Systeme, Interaktive sozio-technische Systeme und Produkt-Service-Systeme.

Geeignete Projekte für diesen Aufruf können bis zum 15. Oktober Bewerbungsskizzen einreichen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Wettbewerbsverfahren sind unter www.ptj.de/its-owl zu finden. Der nächste Wettbewerbsaufruf erfolgt zum 1. Februar 2020.

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