Meldung
25.10.2017

Kunststoff-Netzwerk Franken: „Geflüchtete als Chance für Produktionsbetriebe in der Region”

KNF und BA informieren Unternehmensvertreter über die aktuelle Situation

Am 28. September 2017 informierten Martin Jahna und Patrick Waterlot von der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit die vom Kunststoff-Netzwerk Franken geladenen Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliedsfirmen zu den aktuellen Entwicklungen und Programmen der Bundesagentur zur Integration von Geflüchteten in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Martin Jahna informierte die Unternehmensvertreter und stand für Fragen zur Verfügung
Martin Jahna informierte die Unternehmensvertreter und stand für Fragen zur Verfügung
© Kunststoff-Netzwerk Franken e. V.
Kunststoff-Netzwerk Franken: „Geflüchtete als Chance für Produktionsbetriebe in der Region”

Durch einen Pakt der bayerischen Wirtschaft, der bayerischen Staatsregierung und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit ziehen in Bayern bei der Integration von Geflüchteten alle öffentlichen Stellen an einem Strang. Das Interesse der Unternehmen in der Region ist groß, dem Fachkräftemangel, insbesondere in Produktionsbetrieben, durch die Beschäftigung von Geflüchteten entgegenzuwirken und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration zu leisten.

Im ersten Teil der Veranstaltung des KNF erläuterten die beiden Vertreter der Bundesagentur, unter welchen Voraussetzungen Geflüchtete zu welchen Zeitpunkten eine Arbeit aufnehmen dürfen. Dabei ist insbesondere der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten ausschlaggebend. Bei anerkannten Flüchtlingen liegt der Fall am einfachsten, denn sie haben eine Aufenthaltserlaubnis und können eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle sofort aufnehmen. Asylbewerber und geduldete Personen benötigen stets eine Genehmigung der Ausländerbehörde für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung. Die Ausländerbehörde hat hierfür die alleinige Entscheidungsbefugnis. Die Bundesagentur für Arbeit wird von der Ausländerbehörde nur einbezogen, sofern ein Zustimmungsverfahren notwendig ist. Dabei werden die Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, etc.) und in bestimmten Fällen auch das Vorhandensein von potenziell bevorrechtigten Arbeitnehmer geprüft.

Die Veranstaltung in den Räumen der Neue Materialien Bayreuth GmbH war geprägt von reger Interaktion und Diskussion. Beim anschließenden Imbiss tauschten die Teilnehmer Erfahrungen aus und nutzten die Gelegenheit zum direkten Gespräch mit den Referenten.