Meldung
24.11.2015

Erfolgreich ausstellen: Fördermöglichkeiten für Ihren Messeauftritt

Ein perfekter Messeauftritt zählt zu den wichtigsten Marketinginstrumenten, um Produktneuheiten zu präsentieren und Kunden zu überzeugen. Clusterakteure, die einen Messeauftritt planen und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, können sich diesen zum Beispiel durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezuschussen lassen. Mit verschiedenen Programmen zur Förderung der Teilnahme innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen im In- und Ausland soll insbesondere der Export neuer Produkte, Verfahren und Services unterstützt werden. Erster Ansprechpartner für eine Messebeteiligung und die dazu passende Förderung ist der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA).

Der Bedarf, die Ergebnisse aus der Zusammenarbeit in Innovationsprojekten innerhalb eines Clusters oder auch clusterübergreifend publikumswirksam zu präsentieren, steigt kontinuierlich. Nicht nur die Außenwirkung des eigenen Unternehmens und des Clusters, auch der Dialog mit anderen Messeteilnehmern und die Potenziale zur Markterschließung verstärken sich mit einem optimal geplanten Messeauftritt. Gleichwohl ist selbiger mit teilweise erheblichen Kosten verbunden. Dieser finanzielle Aspekt erschwert gerade kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Messen und Ausstellungen.

Abhilfe schafft hier zum einen das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins Leben gerufene Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland. Mit diesem Programm können zwischen 60 und 70 Prozent der Gesamtkosten der vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes gefördert werden (jedoch nicht mehr als 7.500 Euro). Voraussetzungen für eine Förderung innerhalb dieses Programms ist ein neu entwickeltes Produkt des Unternehmens oder eine substanzielle Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen und deren Markteinführung. Darüber hinaus muss das Unternehmen der Industrie, dem Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen angehörig sein. Die Veranstaltungen, die für eine Beteiligung in Frage kommen, sind deutsche Messen mit hoher Internationalität und einer FKM-Zertifizierung (Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen).

Zum anderen unterstützen das BMWi und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Teilnahme deutscher Unternehmen an Firmengemeinschaftsständen auf Auslandsmessen. Die Fördersumme ist hier abhängig von der jeweiligen Messe und dem damit verbundenen Aufwand. Die geplanten Messebeteiligungen werden jährlich unter Einbindung der Branchenfachverbände festgelegt.

Eine umfassendes Informationsangebot zu den Fördermöglichkeiten für Messeauftritte bietet der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) an. Der AUMA vertritt als Verband der Messebranche die Interessen der Aussteller, Veranstalter und Besucher von Messen in Deutschland. Er verfügt über eine Messedatenbank mit Daten zu über 5.000 Veranstaltungen weltweit. Clusterakteure können sich hier Auskunft über Termine, Angebote sowie Aussteller- und Besucherstrukturen von in- und ausländischen Messen und Ausstellungen einholen und erhalten somit eine Entscheidungshilfe für eine Messeteilnahme. Diese Informationen stehen kostenfrei im Internet unter www.auma.de zur Verfügung.